Aktuelles zum Immobilienerwerb: Neue Vorschriften für Immobilien (Kauf) in Nordzypern Stand 31. Mai 2004

In diesem Monat wurden neue Regeln für den Immobilienkauf in Nordzypern für ausländische Käufer bekannt gegeben.

Seit der Ankündigung am 22. Mai gab es viele Spekulationen und auch einige Fehlinformationen darüber, welche Auswirkungen diese neuen Regeln auf frühere, gegenwärtige und zukünftige Immobilienkäufer in Nordzypern haben werden.

Sind die neuen Eigentumsvorschriften für Nordzypern endgültig?

Aktuell laufen Maßnahmen zur Feinabstimmung der neuen Vorschriften. Ebenso sind einige gerichtliche Anfechtungen am Laufen bzw. vorgesehen die es gilt abzuwarten. Ein entsprechendes Update erfolgt, sobald es neue, konkrete Aussagen gibt.

Warum wurden neue Eigentumsvorschriften für Nordzypern angekündigt?

Die neuen Eigentumsregeln und Änderungen für Nordzypern waren erforderlich, um die Schönheit und die besondere zypriotische Kultur Nordzyperns für zukünftige Generationen zu schützen. Sie wurden auch eingeführt, um Preiserhöhungen zu kontrollieren und sicherzustellen, dass Vertriebsagenturen und Bauträger stets im Rahmen der Gesetze handeln.

Wie viele Immobilien kann ein ausländischer Investor kaufen?

Die neuen Eigentumsvorschriften Nordzyperns umfassen die Durchsetzung der bestehenden Regel „ein Eigentum pro Person“. Dabei handelt es sich um eine Regel, die häufig durch nicht registrierte Verträge mit Bauträgern und auf andere Weise missachtet wurde. Ab Mai 2024 ist der Erwerb jeweils nur noch einer Immobilie möglich, wer mehr als eine Immobilie erworben hat, hat eine Frist, in der er seine Immobilie verkaufen kann. Agenturen und Entwickler, die diese Praxis aus finanziellen Gründen gefördert haben, werden feststellen, dass ihre Kunden die zusätzlichen Immobilien innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgeben/verkaufen müssen.

Werden die Immobilienpreise in Nordzypern aufgrund der neuen Vorschriften sinken?

Ein Hauptziel der Gesetzgebung besteht darin, die Preise für alle, insbesondere für die Einheimischen, zu kontrollieren und Nordzypern schön zu halten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass sich durch die Maßnahmen die Preise zwar stabilisieren, aber nicht nach unten bewegen werden.
In manchen Neubaugebieten, die überbaut und zu Unrecht überverkauft sind, kann es zu einer Preisanpassung nach unten kommen, wenn viele Objekte gleichzeitig auf den Markt kommen.

Es ist davon auszugehen wir davon aus, dass der Wert von Wiederverkaufsimmobilien mit bestehenden individuellen Eigentumsurkunden steigen könnte, da sie aufgrund der neuen Regeln immer gefragter werden.

Sind Miteigentumsurkunden von den neuen Regelungen betroffen?

Hier warten wir auf Klarstellungen von Anwälten zu den neuen Vorschriften für Immobilien, sowohl für Villen als auch für Wohnungen, bei denen es sich bei der Eigentumsurkunde um eine „gemeinsame“ und nicht um eine „individuelle“ Urkunde handelt. Konkrete Informationen dazu, sobald es entsprechende Aussagen von den Rechtsanwälten gibt.

Werden die neuen Eigentumsvorschriften Nordzyperns dazu beitragen, die lokale Kultur zu bewahren?

Im Zuge des Entwicklungsbooms wurden einige Gebiete und Standorte so sehr von nicht-türkisch-zypriotischen Nationalitäten dominiert, dass die gesamte Kultur der Insel bedroht war. Im Rahmen der neuen Vorschriften werden Regeln eingeführt, die sicherstellen sollen, dass mindestens 20 % aller neuen Entwicklungen an lokale türkische Zyprioten oder solche vom türkischen Festland verkauft werden.

Die neuen Eigentumsvorschriften Nordzyperns können sich auf meinen Kauf auswirken. Was soll ich machen?

Keine Panik! Die neuen Regeln geben bestehenden Käufern Zeit, sich daran zu halten und gegebenenfalls ihre Kaufurkunde entgegenzunehmen oder ihre Immobilie zu verkaufen. Es wird auch „Großvaterklauseln“ geben, die diejenigen absichern, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regeln einen Vertrag hatten.

Die wichtigste Maßnahme, die jeder bestehende Immobilienkäufer in Nordzypern ergreifen sollte, wenn er noch keine Eigentumsurkunde auf seinen Namen besitzt, besteht darin, seinen TRNC-Anwalt um Rat zu bitten.

Warum sind die Preise in Nordzypern so stark gestiegen?

In den letzten zwei Jahren sind die Preise aufgrund des Zustroms vieler neuer Käufer aus Russland, der Ukraine, Skandinavien, Deutschland und anderen Ländern stark gestiegen und für einheimische türkische Zyprioten, deren Durchschnittslohn weit unter dem der Neuankömmlinge liegt, unerschwinglich geworden.

Wie werden die neuen Nordzypern-Vorschriften die Schönheit der TRNC bewahren?

Die rasante Entwicklung vieler neuer Wohngebiete, die sich diesen Immobilienboom zunutze macht, birgt auch die Gefahr, die natürliche Schönheit der Insel zu beeinträchtigen. Durch die Festlegung von Beschränkungen für den Verkauf von Neubauimmobilien und die Verschärfung der Genehmigungs- und Genehmigungssysteme wird sich das Wachstum von Neubauimmobilien verlangsamen und dazu beitragen, die natürliche Schönheit Zyperns zu bewahren.

Gibt es unterschiedliche Regelungen für ausländische Käufer vom türkischen Festland?

Da das türkische Festland die Türkische Republik Nordzypern anerkennt, können türkische Staatsangehörige bis zu drei Immobilien pro Person erwerben. Dies gilt auch für jedes zukünftige Land, das die TRNC anerkennt.

Neue Rechtsgrundlagen Off-Plan-Objekte

Bis zur Bekanntgabe der neuen Immobilienvorschriften für Nordzypern war es für Bauträger üblich, geplante und im Bau befindliche Immobilien zu verkaufen, während sie auf ihre Eigentumsurkunde warteten.
Die neuen Regeln besagen eindeutig, dass selbst Bauträger eine Immobilie nicht verkaufen können, wenn nicht mindestens eine „Kat Irtifak“ (eine vorläufige Eigentumsurkunde) vorliegt, die vom Käufer übernommen und später gegen die vollständige Urkunde eingetauscht werden kann, sobald der Komplex fertig vollendet ist. Die Empfehlung ist deshalb:
bis auf Weiteres keine sog. Off-Plan-Bauträgerobjekte ohne „Kat Irtifak“ oder vorläufige Eigentumsurkunde zu erwerben bzw. Verträge dafür zu unterzeichnen.
Wenn Sie bereits einen Vertrag mit einem Bauträger für eine Immobilie unterzeichnet haben, für die keine Zwischenurkunde vorliegt, empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem Anwalt beraten zu lassen.
Bauträgern kann eine Frist zur Beantragung dieser vorläufigen Urkunden eingeräumt werden, wobei jeder Fall unterschiedlich sein kann.

Deshalb:

Bei einem Kauf z. B. einer Resale-Immobilie muss zwingend der Titel-Deed vorhanden sein und nachgewiesen werden. Ansonsten ist der Vertrag nichtig. Seriöse Makler und Vermittler weisen Interessenten darauf hin.
Bei einem Kauf oder Interesse einer Off-Plan-Immobilie sie vorherigen Absatz.

Grundlage dieser Informationen:

sind die Aussage unserer Rechtsanwälte im Netzwerk sowie von in NC lizenzierten Maklern mit einer über 20jährigen Erfahrung.

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